Rahmenbedingungen
Finanzierung
Die ambulante Behandlung in unserer Praxis wird prinzipiell von allen gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Für private Krankenkassen gilt dies in Abhängigkeit vom gewählten Tarif. In jedem Fall empfiehlt es sich, eine Finanzierungszusage Ihrer Krankenkasse einzuholen.
Für Privatpatienten und Selbstzahler beträgt der Honorarsatz (Faktor 2,3) gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) beispielsweise für ein Erstgespräch inkl. Indikationsstellung und Anamneseerhebung EUR 123,34, für eine reguläre Therapiestunde à 50 Minuten EUR 100,55.
Die Honorierung der gesetzlichen Krankenkassen für eine reguläre Therapiestunde à 50 Minuten liegt gegenwärtig bei ca. 85% des Honorarsatzes nach Gebührenordnung. Für ein Erstgespräch (sogenannte probatorische Sitzung) liegt sie deutlich darunter. Dies hat jedoch für gesetzlich versicherte Patienten nur informative Bedeutung, da die Behandlung zwischen Therapeut und Krankenkasse abgerechnet wird.
Ausfallregelung
Die Behandlungsstunden, von denen in der Regel 25 Stunden beantragt werden, dauern 50 Minuten und finden üblicherweise 1 mal pro Woche statt. Diese Zeit wird vom Therapeuten ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert.
Sollte dieser verhindert sein, so gilt folgende Ausfallregelung: Der Patient hat die Möglichkeit, vereinbarte Termine bis zu einer Frist von zwei Arbeitstagen (48 Stunden, bei dazwischenliegendem Wochenende oder Feiertagen entsprechend länger) vorher abzusagen, per E-Mail oder auf dem Anrufbeantworter des jeweiligen Therapeuten.
Erfolgt die Absage in kürzerer Frist, so wird dem Patienten eine Ausfallpauschale in Höhe des jeweils gültigen Honorarsatzes in Rechnung gestellt wird. Die Ausfallregelung gilt sowohl für privat als auch für gesetzlich versicherte Patienten und wird im Einzelnen in einem schriftlichen Therapievertrag geregelt.